Yachtfinanzierung-Bank-Dokumente

Neben den bereits erläuterten „Bill of Sale“ und „Builder‘s Certificate“ existieren noch weitere Dokumente, die eine Bank bei der Yachtfinanzierung des Kaufs anfordern kann. Welche Dokumente können das sein und welche Bedeutung haben sie?

Schiffsmessebrief/International Tonnage Certificate

Alle Seeschiffe, wozu in der Regel auch Yachten gehören, benötigen einen Schiffsmessbrief. Ist die Yacht über 24 m lang, wird ein so genanntes International  Tonnage Certificate benötigt; ist sie kleiner, wird ein (nationaler) Schiffsmessbrief ausgestellt. Der Schiffsmessbrief weist die Rauminhalte des Schiffes nach (Tonnage). Nach den Angaben im Schiffsmessbrief werden u.a. Hafen- und Lotsengebühren und Versicherungen der Schiffe berechnet.

CE Papier/Konformitätserklärung

Neue und gebrauchte Boote, die in Deutschland oder anderen EU-Ländern erstmals zugelassen werden, benötigen ein so genanntes CE-Papier bzw. eine Konformitätserklärung. Diese Konformitätserklärung muss für Boote zwischen 2,50 m und 24 m Länge erstellt werden und bestätigt, dass das in Verkehr gebrachte Boot nach europäischen Richtlinien gebaut worden ist. Rechtsgrundlage ist die so genannte Sportbootrichtlinie 94/25/EG.

Yachtfinanzierung-Bank-Dokumente

RINA

Die RINA ist ein in Genua ansässiges Unternehmen, das Schiffe und Yachten klassifiziert und darüber ein Zertifikat ausstellt. Diese Klassifikation bestimmt u.a., in welcher Größen-Klasse das Schiff einzuordnen ist. Dies hat wiederum Auswirkungen u.a. auf die Anforderung an die Registrierung des Schiffes in ein Schiffsregister.

ADAC Bootsschein

Mit dem internationalen Bootsschein (IBS), der vom ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt wird, wird die amtliche Bootsregistrierung nachgewiesen. Diese ist vorgeschrieben für Sportboote mit einer Motorisierung von mehr als 2,21 KW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,5 m Rumpflänge. Die Nummer des internationalen Bootsscheines ist zugleich das Bootskennzeichen, welches auf dem Rumpf angebracht werden muss.

Yachtfinanzierung

Sicherungsschein

Mit dem Sicherungsschein wird gegenüber der die Yacht finanzierenden Bank nachgewiesen, dass die Yacht versichert ist. In dem Sicherungsschein wird der Versicherungsumfang bestätigt und Versicherung verspricht, die Bank z. B. über Prämienrückstände oder den Eintritt eines Schadensfalls zu informieren. In der Regel enthält der Sicherungsschein auch noch die Zusicherung der Versicherung, bei einem Schadensfall einen anfallenden Schadensersatzbetrag unmittelbar an die Bank zu zahlen.
Mit Ausnahme des Sicherungsscheins werden die dargestellten Unterlagen von der finanzierenden Bank im Vorfeld einer Kreditgewährung zur Einsicht oder sogar zum Verbleib in den Akten der Bank verlangt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass ohne diese Unterlagen ein nichtberechtigter Weiterverkauf der finanzierten Yacht quasi unmöglich gemacht wird. Zudem verfügt die Bank bei Eintritt des Sicherungsfalles – also dass der Kredit nicht mehr bedient und daher gekündigt wird – bereits über die notwendigen Unterlagen zur Veräußerung der Yacht. Dies ist vor dem Hintergrund einer möglichst schnellen Verwertung der Yacht auch im Interesse des Kreditnehmers, da ein aufwändiges und zeitintensives Zusammensuchen dieser Unterlagen vermieden wird.
Dies bedeutet aber auch, dass jeder Käufer einer gebrauchten Yacht sich über diese Unterlagen Gewissheit verschaffen sollte. Anfangen sollte man hier mit einem vernünftigen Kaufvertrag.