Bootshaftpflichtversicherung sichert Sie und Ihr Schiff

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Versicherungs- Arten

Die optimale Haftpflicht für Boote

Wellen, Wind und blauer Himmel! Sie gleiten mit Ihrem eigenen Boot über das Wasser und der Traum ist perfekt. Damit Ihr Traum wirklich bleibt, denken Sie vorab an eine Bootshaftpflichtversicherung. Ein Zusammenstoß passiert schnell, weshalb Sie auf Nummer sicher gehen, damit Ihr Traum traumhaft bleibt.

Bootshaftpflichtversicherung für größere Schiffe

Sie besitzen ein Motorboot oder eine Segelyacht und nutzen das Boot privat oder verleihen Ihr Schiff an Freude?

Mit einer Bootshaftpflichtversicherung für private Wasserfahrzeuge erhalten Sie finanzielle Sicherheit. Sie besitzen ein Ruder- oder Paddelboot, ein Kanu oder Surfbrett, dann haftet die Privathaftpflichtversicherung, falls ein Unglück passiert.

Was leistet die Bootshaftpflichtversicherung?

Die Bootshaftpflichtversicherung springt bei Personen- und Sachschäden ein, die der Yachteigner, der verantwortliche Skipper oder sonstige Personen verursacht, die zur Bedienung des Wassersport-Fahrzeugs berechtigt ist.

Der Versicherungsschutz gilt bei einer weltweiten Deckung des Bootes oder der Yacht ebenfalls, wenn es im europäischen Ausland fährt. Eine Bootshaftpflichtversicherung mit einer weltweiten Deckung schließen Sie ab Euro 30,– im Jahr ab.

Was ist alles beitragsfrei mitversichert?

Auslandsschäden versichert die gesetzliche Bootshaftpflichtversicherung, falls der Schaden nicht in Deutschland passiert. In vielen Bootsversicherungen ist genau angegeben, wo der Versicherungsschutz gilt.

Lesen Sie das Kleingedruckte, ob Ihre Versicherung weltweit einspringt. In einer guten Bootshaftversicherung sind Ihre Insassen und Bootsgäste mitversichert. Falls Personenschäden bei mitfahrenden Personen entstehen, springt die Versicherung des verantwortlichen Schiffsführers ein. Der Wellengang ist hoch und die Schiffsbesatzung verletzt sich an Bord, sichert die Haftpflicht den Unfall ab.
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Mietsachschäden deckt die Bootshaftpflichtversicherung ab

Mietsachschäden versichert die gesetzliche Bootshaftpflichtversicherung ebenfalls. Damit meinen wir Schäden an privat gemieteten Einstellräumen und Steganlage.

In diesen Räumen bringen Sie beispielsweise Ihr Schlauchboot oder den Motor unter. Und am Steg liegt Ihr Boot oder Yacht fest. Wichtig ist, dass Sie dies ausschließlich zu privaten Zwecken zur Unterbringung und Aufbewahrung des Bootes oder der Yacht nutzen. Anders als in Deutschland benötigen Sie in Italien und anderen europäischen Ländern eine Bootshaftpflichtversicherung für Ihr Motorboot und für Ihre Segelyacht, die über eine Einbaumaschine oder einen Außenbordmotor verfügt. Diese Reglung gilt ebenfalls, wenn Sie Ihr Boot nicht ins Wasser lassen, sondern innerhalb von Italien lagern oder auf Ihrem Trailer transportieren.

Im Ausland auf die richtige Bootshaftpflichtversicherung achten

Sie chartern im Ausland ein größeres Schiff? Die Bootshaftpflichtversicherung haftet für Sie als Skipper von gecharterten Wassersport-Fahrzeugen.

Hierbei sprechen wir von Deckungssumme über Euro eine Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden. Alle Italienfahrer müssen jetzt aufpassen. Wer in Italien auf Adria, Riviera, Gardasee, Lago Maggiore mit dem Schiff unterwegs ist beachte die neuen Vorschriften für die Bootshaftpflichtversicherung. Hier gilt seit 2017 eine neue Mindestversicherungssumme für motorgetriebene Wassersportboote. In Italien gilt grundsätzlich eine Versicherungspflicht für Segelboote mit Hilfsmotoren und motorgetriebene Wassersportfahrzeugen, was in Deutschland nicht der Fall ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Bootshaftversicherung besteht hier nicht.

Neues Gesetz zur Bootshaftpflichtversicherung in Italien

Der italienische Gesetzgeber fordert seit Herbst 2017 höhere Mindestdeckungssummen bei der Bootshaftpflichtversicherung.

Die Deckungssumme Ihrer Bootshaftpflicht muss mindestens 6.070.000,– Euro pro Schadenfall für Personenschäden betragen und mindestens 1.220.000,– € pro Schadenfall für Sachschäden. Aufgrund dieser neuen Anforderungen in Italien müssen Sie bei der Bootshaftversicherung darauf achten, dass Sie diese Mindestsummen einhalten. Falls die Deckungssumme aktuell unter diesen Werten liegt, müssen Sie sie für Personen- und Sachschäden anheben. Eigner von Schiffen und Yachten, die in italienische Binnen- und Küstengewässer unterwegs sind, müssen diese hohe Deckungssummen nachweisen, wenn sie ein Hafenmeister dazu auffordert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den italienischen Versicherungsnachweis Ihrer Bootshaftpflichtversicherung immer auf Ihrem Schiff mitführen.

Kompetenz seit 1999

Diese Reglung gilt ebenfalls, wenn Sie Ihr Boot nicht ins Wasser lassen, sondern innerhalb von Italien lagern oder auf Ihrem Trailer transportieren. Die Bootslänge ist dabei unerheblich.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Kompetenz im Bootsmarkt. Wir wissen, worauf es beim Kauf von Ihrem Boot ankommt, und wie Sie möglichst lange mit Ihrem Boot haben, indem wir Ihre Boote versichern.
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