Neues Gesetz zur Bootshaftpflichtversicherung in Italien
Der italienische Gesetzgeber fordert seit Herbst 2017 höhere Mindestdeckungssummen bei der Bootshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssumme Ihrer Bootshaftpflicht muss mindestens 6.070.000,– Euro pro Schadenfall für Personenschäden betragen und mindestens 1.220.000,– € pro Schadenfall für Sachschäden. Aufgrund dieser neuen Anforderungen in Italien müssen Sie bei der Bootshaftversicherung darauf achten, dass Sie diese Mindestsummen einhalten. Falls die Deckungssumme aktuell unter diesen Werten liegt, müssen Sie sie für Personen- und Sachschäden anheben. Eigner von Schiffen und Yachten, die in italienische Binnen- und Küstengewässer unterwegs sind, müssen diese hohe Deckungssummen nachweisen, wenn sie ein Hafenmeister dazu auffordert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den italienischen Versicherungsnachweis Ihrer Bootshaftpflichtversicherung immer auf Ihrem Schiff mitführen.