Bill of sale Zertifikat

Bei der Finanzierung von Yacht- oder Schiffskäufen gibt es Dokumente und Unterlagen, die in der Autofinanzierung unbekannt sind. Denn soll ein Schiffskauf finanziert werden, verlangen viele Banken, dass – neben Informationen zur Bewertung der Bonität des Kunden – auch das sogenannte Builders Certificate (BC) und/oder ein „Bill of Sale“ der zu finanzierenden Yacht vorgelegt werden. Aber: Worum handelt es sich dabei, und warum möchte die Bank diese Dokumente zu ihren Akten nehmen?
Das Builders Certificate (BC) wird von der Werft, in der die Yacht gebaut worden ist, ausgestellt und bei Auslieferung der Yacht an den Händler bzw. den Erstkäufer übergeben. Es weist den ersten Eigentümer der Yacht mit dessen Namen und Anschrift aus. Das BC enthält technische Angaben zum Boot, wie das Baujahr, die Größe und Tonnage des Schiffs sowie den Typ der verbauten Motoren. Auch umfasst es Informationen, die zur eindeutigen Identifizierung der Yacht dienlich sind, wie die HIN (Hull Identifiction Number = Hüllen-Identifikations-Nummer) und/oder den Namen der Werft. Auf PKW-Verhältnisse übertragen könnte man bei einem BC in etwa von einem Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sprechen.

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Da das BC nur einmalig von der ausliefernden Werft erstellt wird, werden weitere Eigentumswechsel mittels des sogenannten „Bill of Sale“ (BoS) durchgeführt bzw. nachgewiesen. Im BoS werden u. a. Verkäufer und Käufer sowie der Zeitpunkt, an den die Yacht an den neuen Eigentümer übergeben wird, festgehalten. Auch Details über die Höhe und Zusammensetzung des Kaufpreises können enthalten sein. Das BoS ist aber kein Kaufvertrag im eigentlichen Sinne – es ist sozusagen die schriftliche Verdeutlichung des Eigentumsübergangs an der Yacht auf den Erwerber / Käufer. Hieraus leitet sich auch die Bedeutung beider Dokumente für den Rechtsverkehr ab: Mit ihrer Hilfe kann das Bestehen einer lückenlosen Eigentumskette nachgewiesen und damit in der Regel ausgeschlossen werden, dass eigentumsrechtliche Ansprüche Dritter an der Yacht bestehen. Dieser Nachweis ist für die darlehensgebende Bank von ausschlaggebender Bedeutung, da nur so sichergestellt ist, dass die Bank für den von ihr ausgelegten Darlehensbetrag eine angemessene Sicherheit erwirbt. Zudem werden durch die Inbesitznahme dieser Dokumente weitere – unberechtigte – Eigentumswechsel unterbunden oder wenigstens erschwert: Niemand, der u. U. mehrere Hunderttausend Euro ausgibt, wird eine gebrauchte Yacht ohne vollständige Dokumente erwerben.
 
Im Übrigen werden das BC und ggf. sämtliche BoS auch vom Schiffsregister zur Vorlage verlangt, wenn das Schiff in das Register (erstmalig) eingetragen wird. Denn auch das Register möchte sich davon versichern, dass derjenige, der die Registereintragung beantragt, auch der tatsächliche Eigentümer der Yacht ist. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da die Eintragungen im (deutschen) Schiffsregister einen sogenannten öffentlichen Glauben besitzen – mit anderen Worten: Die Eintragungen im Register gelten als richtig, man darf darauf vertrauen, dass das, was im Schiffsregister steht, auch richtig ist.
 
Fehlerhafte oder lückenhafte Prüfungen im Hinblick auf das Eigentum können sich somit als fatal erweisen.
 
Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass Builders Certificate und Bill of Sale nicht nur für die Bank wichtige Dokumente sind, sondern für jeden Käufer einer gebrauchten Yacht wichtige Unterlagen darstellen. Hierüber sollte man sich Gewissheit verschaffen