kein Kredit ohne Sicherheit

In der Regel ist es notwendig, dass das von der Bank gewährte Darlehen für den Ankauf des Bootes abgesichert werden muss. Dies erfolgt meistens durch eine Sicherungsübereignung des Bootes an die Bank oder durch Eintragung einer Schiffshypothek in das Schiffsregister.

Was ist die Sicherungsübereignung?

Manch einer mag die Sicherungsübereignung bereits aus der Kfz-Finanzierung kennen. Bei einer Schiffsfinanzierung ist die Funktionsweise dieselbe: Verkürzt gesagt geht bei einer Sicherungsübereignung das Eigentum des Bootes nach Erwerb auf die Bank über. Der Kreditnehmer erhält dafür von der Bank das Recht, das Boot zu nutzen. Erst nachdem der Kreditnehmer den Darlehensbetrag vollständig bezahlt, übereignet ihm die Bank das Boot zurück. Und er wird Eigentümer des Schiffes.

Qualität und Leistung für langjährigen Bootsspaß

Deshalb belastet die Bank bei allen anderen Finanzierungen das Boot mit einer Schiffshypothek in Höhe des Kreditbetrages (zzgl. Zinsen). Im Rahmen einer Schiffshypothek verbleibt das Eigentum des Bootes beim Kreditnehmer. Die Bank ist bei Nichterfüllung des Darlehensvertrags aber berechtigt, sich aus dem Erlös, den die Zwangsversteigerung des Bootes erzielt, in Höhe des Hypothekenbetrages zu bedienen. Sie ist also vergleichbar mit einer Immobilienhypothek.

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Bestellung einer Schiffshypothek

Zur Bestellung einer Schiffshypothek wird zunächst das Boot auf Veranlassung des Kreditnehmers in ein Schifffahrtsregister eingetragen. Diese Register führen in Deutschland allen größeren Amtsgerichten. Nach der Registrierung wird das Boot dann mit der Hypothek zugunsten der Bank belastet. Wobei Registrierung und Belastung Hand-in-Hand gehen können. Für die Vornahme dieser Eintragungen ist es seitens des Kreditnehmers erforderlich, einen kundigen Notar zu beauftragen, der in Zusammenarbeit mit der Bank die notwendigen Formalitäten erledigt. Dessen Kosten sowie die Kosten für die Eintragungen trägt in der Regel der Kreditnehmer.

Vorteil für den Kreditnehmer

Der Vorteil für den Kreditnehmer ist, dass er auf diese Weise in internationalen Gewässern unterwegs sein kann. Zudem bleibt er Eigentüme des Bootes und er kann einen Liegeplatz im Ausland haben. Als nachteilig wird er die Abwicklungskosten für die Eintragungen von Schiff und Hypothek in das Schifffahrtsregister empfinden. Diese können sich auf einen höhere vierstellige Beträge summieren. Die Bank wiederum erhält sich mit der Hypothek die Zugriffsmöglichkeiten auf das Schiff. Denn das Rechtsinstitut der Schiffshypotheken ist international anerkannt. Auch ein Weiterverkauf des registrierten und mit der Hypothek belasteten Schiffs an einen Dritten kann grundsätzlich ohne die Zustimmung der Bank nicht oder nur sehr schwierig vorgenommen werden.