schiffsregister-bestcredit24

Im Rahmen von Kreditanfragen taucht, insbesondere wenn es sich um höhere Kreditsummen handelt, seitens der Bank regelmäßig die Frage auf, ob das zu finanzierende Schiff im Schiffsregister eingetragen ist bzw. eingetragen werden kann. Folgender Beitrag soll der Frage nachgehen, was ein Schiffsregister ist und warum es für die finanzierende Bank so eine große Bedeutung hat, dass ein Schiff in dieses eingetragen ist.
In einem Schiffsregister werden Seeschiffe (See-Schiffsregister) und Binnenschiffe (Binnen-Schiffsregister) eingetragen, die die deutsche Bundesflagge führen. Das Schiffsregister ist ein öffentliches Register, in das jeder Einblick erhalten kann. Die Register werden von Amtsgerichten geführt. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte ergibt sich danach, in welchem Registerbezirk sich der Heimathafen des jeweiligen Schiffes befindet. In Nordrhein-Westfalen bestehen derzeit 4 Binnenschiffsregister an den Amtsgerichten in Duisburg-Ruhrort, Dortmund, Minden und Köln. Das Seeschiffsregister für alle Seeschiffe, die ihren Heimathafen innerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen, wird ebenfalls beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort geführt.

Der Eigentümer eines Seeschiffs ist verpflichtet, das Schiff im zuständigen Register eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt. Aber auch kürzere oder kleinere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht.

Qualität und Leistung für langjährigen Bootsspaß

Norfolk bei Nacht

Binnenschiffe sind als Güterschiffe ab 10 t Tragfähigkeit und als Personenschiffe ab 5 m³ Wasserverdrängung eintragungsfähig. Eine Eintragungspflicht besteht bei Schiffe, die als Güterschiffe mehr als 20 t Tragfähigkeit aufweisen bzw. als Personenschiffe mehr als 10 m³ Wasserverdrängung. Binnenschiffe, die zum Beispiel ausschließlich auf Flüssen Verwendung finden, und die die Kriterien der Eintragungsfähigkeit nicht erreichen, können folglich nicht ins Register eingetragen werden. 

Für diese Schiffe wird dann ein ADAC-Bootsschein ausgestellt. Der Eigentümer als Nachweis und Bestätigung der Eintragung ein Schiffszertifikat (bei Seeschiffen) bzw. einen Schiffsbrief (bei Binnenschiffen).
Das Schiffsregister soll Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Schiffes gegeben und besitzt daher öffentlichen Glauben –  d.h. dass die im Register eingetragenen Rechtsverhältnisse als richtig gelten. Es kann damit also u. a. der Nachweis geführt werden, wer Eigentümer des betreffenden Schiffes ist. Ebenso können im Schiffsregister Hypotheken eingetragen werden und das Schiff damit belastet werden.

Hiermit wird auch die Bedeutung für die finanzierende Bank klar: Zum einen kann sie dadurch, dass auch ohne Einverständnis des Darlehensinteressenten in das Schiffsregister Einblick nehmen kann, erfahren, ob das angefragt Schiff im Eigentum des Anfragenden steht bzw. ob es mit Hypotheken belastet ist. Die Bank erhält durch Einsichtnahme in das Schiffsregister zudem einen lückenlosen Eigentumsnachweis, so dass ausgeschlossen werden kann, dass noch Eigentumsrechte Dritter an dem zu finanzierenden Schiff bestehen. Zum anderen ist es der Bank möglich, als Sicherheit für den ausgelegten Kreditbetrag – dann natürlich nur im Einverständnis mit dem Eigentümer – eine Hypothek auf das Schiff eintragen lassen.

Insofern ist das See- bzw. Binnenschiffsregister aber auch für den Käufer einer Gebrauchtyacht ein gutes Instrument, um sich einen Überblick über die Eigentumslage am Schiff zu verschaffen. So muss niemand die sprichwörtliche Katze im Sack erwerben.

schiffsregister-bestcredit24