Im Fall der Fälle
Sie haben einen Unfall mit Ihrem Boot und der Versicherungsfall ist damit eingetreten, dann gilt folgendes Vorgehen. Sie müssen die Versicherung unverzüglich informieren und Sie müssen natürlich für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, falls dies möglich ist.
Natürlich versichert eine Versicherung nicht alle denkbaren Fälle, die Versicherungsbeiträge wären bei solch einer Versicherung unwahrscheinlich hoch. In vielen Boots Versicherungen sind deshalb einige Fälle ausgeschlossen. Bei einer Boots-Kaskoversicherung sind Schäden nicht versichert, die durch Vorsatz, Krieg und Kernenergie entstehen.
Sie verursachen einen Schaden an Ihrer Yacht grob fahrlässig? Dann kommt es vor, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt, nach der Schwere des Verschuldens.